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Zu jeder Reise ist der Reisekunde selbst verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen für die Ein-, Ausreise, vorgeschriebenen Impfungen, den Visa- und Zollbestimmungen. Wir können Ihnen auch Empfehlungen geben. Sie wollen eine Reise planen und kennen die Bestimmungen des Zielgebietes nicht? Besuchen Sie uns im Reisebüro oder schauen Sie unter der Rubrik Reisevorbereitung auf dieser Seite nach. Hier finden Sie auf externen Links die wichtigsten aktuellen Informationen und Empfehlungen. Bei Gesundheitsvorsorgen zu Reisen in die Tropen fragen Sie beim Tropeninstitut nach. Bei den Zoll und Visavorschriften kann Ihnen das auswertige Amt Hinweise geben. Die Visaerstellung als Gruppenreisen können Sie über das Reisebüro oder bei der Botschaft des Landes einreichen. Auch hier muss oft rechtzeitig der Antrag gestellt werden. Aus Gründen der Sicherheit für werdene Mütter wird von Flugreisen und Schiffsreisen ab der 24 Schwanger- schaftswoche abgeraten. Bei Schiffsreisen ist auch für Babys auf Grund des Platzbedarfs nicht für die schnelle Hilfe bei Komplikationen garantiert. Es gibt Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen. Lesen Sie dazu die Reisevorbereitung. Dort finden Sie was in einem durchsichtigen verschließbaren 1 Liter Beutel im Handgepäck mitgenommen werden darf. |
| Kennen Sie den Unterschied zwischen Chaterflug und Linienflug? |
Linienflüge sind bei Buchung sofort an die Fluggesellschaft zu bezahlen. Es gibt keinen Sicherungsschein, da Sie nur eine Leistung buchen. Bei einem Insolvenzfall der Fluggesellschaft darf keine der Flieger der Gesellschaft mehr starten. Sie müssen um Ihr Recht zur Rückgabe des Geldes kämpfen. Es wird nicht automatisch Ersatz von einer anderen Gesellschaft gestellt. Wer frühzeitig bucht hat meist günstigere Preise als derjenige der auf Lastminute hofft. Charterflüge sind von Verastaltern reservierte Plätze. Hier kann es sein, dass Sie noch schnell einen günstigen Platz im Lastminute erreichen. Auch haftet der Veranstalter bei Ausfall durch einen anderen Flieger. Sollte es sich erforderlich machen, das auf Grund der Kürze der Anmeldung die Reiseunterlagen auf dem Flughafen hinterlegt werden müssen, so müssen Sie mit Zusatzkosten beim Inkasso auf dem Flughafen durch den Veranstalter rechnen. Veranstalter können auf Grund höherer Gewalt vom Reisevertrag zurücktreten. Die Mitnahme des Gepäcks sollte im Flugzeug meist nicht die 20 Kilogrammgrenze pro Person überschreiten. Müssen Sie Medikamente mitnehmen, so sollten Sie die ärztliche Bescheinigung, die Originalverpackung und den Beipackzettel immer dabeiführen. Einige Länder verlangen noch zusätzlich die Übersetzung. Alleinreisende Kinder müssen zum Flughafen gebracht werden, und wieder an Ziel abgeholt werden. |
| Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises. |