| Reiseschutz |
| parken am Flughafen |
| Spezial Reisen |
| Flussreisen |
| Schiffsreisen |
| Erlebnisreisen |
| Klassenfahrten |
| Studienreisen |
| Städtereisen |
| Wellness & Kuren |
| Betriebsausflüge |
| Sonderzüge |
| Bahn DB Information |
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eigentlich ein muss für jede Reise. Sie sollte gleich bei der Buchung mit abgeschlossen werden. Hier erhalten Sie zum Beispiel bei unverhofft schwerer Erkrankung und Reiseunfähigkeit vor der Reise den größten Teil der Stornierungskosten des Veranstalters erstattet. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 20 % der Stornokosten, mindestens aber 25,00 € pro Person. Das kann Ihnen gerade bei Lastminute Buchungen helfen, die doch kurz vor Reisebeginn sehr hohen Stornogebühren, für Sie zu begrenzen. Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Reisebeginn. Doch wie sichern Sie sich ab, wenn Sie Ihre Reise begonnen haben und Sie werden gesundheitlich zum Abbruch Ihres Urlaubes gezwungen? Da gibt es die Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherung erstattet Ihnen die zusätzlichen Rückreisekosten und ersetzt Ihnen noch zusätzlich die Kosten, der nicht in Anspruch genommenen aber gebuchten und bezahlten Leistungen. Auch hier gilt die gleiche Selbstbehaltregelung, wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung. Leistet Ihre Krankenkassenversicherung auch die Kosten für Krankenbehandlungen im Ausland? Werden Sie im gesundheitlichen Bedarfsfall auch aus dem Ausland nach Deutschland zurückgeholt? Wenn nicht, dann sollten Sie die Auslandskrankenversicherung mit Rückholung abschließen. Dann erhalten Sie bei Krankheit oder Unfall die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und den gegebenfalls medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland. Im Ausland gibt es einen selbst zu tragenen Selbstbehalt für den Versicherten. Sie wollen alle drei Versicherungen abschließen und noch dazu Geld sparen? Hier gibt es das Rundum Sorglos- Paket mit Reiserücktrittskostenversicherung. Da garantiert eine Leistung nicht in Anspruch genommen wird, ist dieses vom Reiseversicherer geschnürrte Paket günstiger als die Einzelversicherungen zusammen. Lesen Sie dazu die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseversicherers. Im Schadensfall müssen Sie den Reiseversicherer sofort informieren, damit mögliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Hoffen wir das Sie diese Versicherungen gar nicht brauchen und Sie diese nur zu Ihrem vorsorglichen Schutz abgeschlossen haben. |
| Jahresversicherung |