Das Land der aufgehenden Sonne.

 
 

Das Land Japan besteht aus vier großen Inseln, der Insel Hokkaido, Insel Honshu , Insel Shikoku, Insel Kyushu und der Inselgruppe der Ryukyu Inseln. Im Land der aufgehenden Sonne wohnen ca. 12,5 Millionen Menschen.

Die Hauptstadt von Japan ist Tokio. In einigen Übersetzungen wird Tokio auch Tokyo geschrieben. Diese Metropole ist auch die Welthauptstadt der Manga- und Anime Szene.  Besuchen Sie einfach mal bei einer Städtetour in Tokio, oder beim Shopping die hippigsten Mega- Locations. Alljährlich findet im Frühjahr auch ein weiteres Mega- Event der japanischen Comic- Kultur statt. Bei Fahrten durch die Stadt nutzen Sie auch mal die U- Bahn. Wenn Sie einen außergewöhnlichen Eindruck über den Dächern von Tokio genießen wollen, fahren Sie in den modernen Stadtteil Shinjuhu mit dem imposanten Rathaus. Von der Plattform in einer Höhe von ca. 200 m haben Sie einen herrlichen Blick über die Millionen Stadt Tokio.

 

Eine weitere geschichtsträchtige Stadt ist Kyoto. Diese in der Region Zentrall- Honshu gelegene Stadt, sie  wurde bereits 794 n. Chr. gegründet und war über Jahrtausende der Mittelpunkt der japanischen Zivilisation.
Die Hauptsehenswürdigkeiten sind der Kaiserliche Palast, die Tempel Ginkakuji, Kinkakuji und Kiyomizudera. Im Nordosten , am Berg, liegt eines der mächtigsten buddistischen Kloster der Enryakuji. Zahlreiche Museen und Gärten laden zum Wandern ein. Kyoto ist auch eine Stadt der Moderne.

Die Landessprache ist japanisch. In großen Hotels und im Geschäftsleben wird englisch gesprochen. Auf dem Land sind allerdings japanische Grundkenntnisse erfolderlich.
 

Japaner mögen in ihrem arbeitsleben zwar wenig Urlaubstage haben, dafür aber vielmehr Feiertage. Die Wirtschaftschaftskraft Japans ist eine der Stärksten in der Welt. Auch der Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor.

Die Beste Reisezeit ist von Mitte September bis Ende November. Das Zahlungsmittel ist der Yen. Internationale Kreditkarten werden in touristischen Zentren meist akzeptiert.

Deutsche sind vom Visumszwang befreit beim Aufenthalt bis 90 Tagen. Reisepass und bei Kindern der Kinderausweis sind Voraussetzungen beim Einreisen.

 

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